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Nützliche
Informationen zur Walliser Familienforschung
Im Kanton Wallis sind die Zivilstandsregister
als Folge des kantonalen Gesetzes vom 10. Mai 1852 eingeführt worden.
Diese ersten zivilen Register wurden noch von den Priestern geführt -
zusätzlich zu den eigentlichen Pfarr-Registern. Erst nach der Revision
der Bundesverfassung von 1874 konnte sich eine gesamtschweizerische Regelung
durchsetzten. Das Wallis richtete 1876 53 weltliche Zivilstandskreise
ein und ernannte Zivilstandsbeamte zur Betreuung dieser Zivilstandsregister.
Für die Daten vor 1876 sind die Tauf-, Ehe- und
Totenregister der jeweiligen Pfarreien massgeblich. Kopien dieser
Pfarr-Register können im Staatsarchiv Wallis
konsultiert werden.
Die Pfarr-Register sind in den meisten Fällen in lateinischer Sprache
verfasst worden. Im Wörterbuch können die am
meisten benutzten lateinischen Wörter sowie die latinisierten Ortsnamen
nachgeschlagen werden.
Mit Hilfe der Liste der Walliser Familiennamen
lässt sich überprüfen, ob eine Familie Walliser Ursprungs ist. Zu den
Familien von Conthey gibt es detailliertere
Informationen.
Über die Arbeiten unserer Vereinsmitglieder gibt die "Blitzliste"
Auskunft.
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