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Verzeichnis der Kopien der Tauf- Ehe- und Sterbebücher aus den Walliser Pfarreien im Staatsarchiv Sitten

Im Jahre 1976 hat das Staatsarchiv in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle für Zivilstandswesen, damals unter der Leitung unseres Vorstandsmitgliedes Hermann Imboden, mit Erlaubnis des bischöflichen Ordinariates die Mikroverfilmung der Tauf-, Ehe- und Sterbebücher der Walliser Pfarreien beschlossen und durchgeführt. Es handelte sich in erster Linie um eine Sicherheitsverfilmung, sollte doch verhindert werden, dass bei etwaigem Verlust der Originale gleichzeitig auch die darin enthaltenen Informationen verloren gingen.

Für die Verantwortlichen des kantonalen Zivilstandswesens ging es auch darum, einen direkten Zugriff zu den Familienakten aus der Zeit vor der Einführung des eidgenössischen Zivilstandswesen im Jahre 1876 zu sichern, die u.a. für Erbberechtigungsnachweise oft unerlässlich sind.

Da ab 1876 die gewünschten Informationen ebenso leicht aus den Zivilstandsakten entnommen werden können, beschloss man - wohl aus Spargründen -:

a) die nach 1876 neu begonnenen Pfarr-Register nicht zu verfilmen;

b) aus dem gleichen Grunde die Pfarr-Register der nach 1876 gegründeten Pfarreien nicht zu berücksichtigen.

Damit wurde wenigstens teilweise den berechtigten Bedenken von gewissen Pfarrgeistlichen Rechnung getragen, die eine Gefährdung der Privatsphäre noch lebender Personen befürchteten, falls die Pfarrbücher bis in die Gegenwart verfilmt und so aus ihrer Kontrolle geraten würden. Die Pfarrbücher sind ja keine eigentlichen Zivilstandsakten, sie sind ausschliesslich für kirchliche Belange angelegt worden. Die Entstehung der Tauf-, Ehe- und Sterbebücher geht auf die Reformdekrete des Konzils von Trient (1545-1563) zurück. Doch die Konzilsvorschriften wurden erst na ch Jahrzehnten, oft mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit, durchgesetzt. Im Wallis finden sich die ältesten Eintragungen in den Pfarreien, die den Chorherren des Grossen St. Bernhards anvertraut waren. Die Pfarreien des Bistums folgten nach und nach im 17. Jahrhundert. Die Eintragungen erfolgten selbstverständlich in lateinischer Sprache - mancherorts bis in die jüngste Gegenwart.

Sehr oft sind die Taufbücher älter als die Ehe- und Sterbebücher, aber anfänglich sind die Eintragungen noch sehr lückenhaft: Totgeburten wurden nicht eingeschrieben, für Uneheliche hatte man vielerorts geheime Register und bei normalen Eintragungen fehlen oft nicht nur die Namen der Paten sondern auch jene der Eltern. Bei der sehr geringen Zahl der üblicherweise verwendeten Vornamen ist es nicht verwunderlich, dass der heutige Benützer nicht mehr einwandfreie Identifikationen vornehmen kann. Nicht selten kommt es auch vor, dass über längere Zeiträume keine Eintragungen gemacht wurden, sei es weil die Pfarrei verwaist war oder weil der verantwortliche Pfarrer die Bücher vernachlässigte.

Das Staatsarchiv, das die Verfilmung primär als Kulturgüterschutzmassnahme durchführen liess, sah von Anfang an die ausserordentliche Bedeutung dieser ehrwürdigen Bücher für die Geschichtsforschung, namentlich für den Familienforscher. Deshalb wurde beschlossen, von den Mikrofilmen benutzerfreundlichere Xerokopien herstellen zu lassen. Selbstverständlich können diese Kopien im Staatsarchiv eingesehen werden. Doch da die Pfarrbücher nicht Eigentum des Staates sind, kann das Staatsarchiv nicht selbst über deren Benutzung entscheiden. Wer also die Kopien der Pfarrbücher im Staatsarchiv einsehen will, braucht eine schriftliche Bewilligung des jeweiligen Pfarrers. Es ist dies keine Schikane sondern ganz einfach die Respektierung bestehender Besitzverhältnisse. Die meisten Pfarrer geben übrigens die Erlaubnis gerne, da so die früher vielbenutzten Originale geschont werden können ...und auch die kostbare Zeit unserer Geistlichkeit.

Aus Gründen des Datenschutzes kann das Staatsarchiv die Photokopierung ganzer Teile von Pfarrbüchern nicht gestatten, ist aber gerne bereit, die eine oder andere Seite, etwa zur Illustrierung einer Genealogie oder Familiengeschichte, kopieren zu lassen. Im Rahmen des Vernünftigen sind die Archivare auch gerne bereit, Lese- und Übersetzungshilfen zu bieten. Doch ist es ihnen aus verständlichen Gründen nicht möglich, während ihrer Arbeitszeit ganze Stammbäume zu erarbeiten.

Die Redaktionskommission hofft, mit der Veröffentlichung des folgenden Verzeichnisses manchem Familienforscher eine echte Hilfe bieten zu können und wünscht allen Benützern dieser für jeden Genealogen unerlässlichen Quelle viel Geduld und Entdeckerfreuden.  

Walliser Vereinigung Für Familienforschung- 1991



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